Mehr Geld für Energieberatungen

Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung bietet dabei in zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld, das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen Einspareffekten führt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Die Konditionen dieses Programms wurden im Mai 2008 erheblich verbessert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Zudem können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.

Die Zuschüsse im Überblick:

  • Qualifizierte Vor-Ort-Energieberatung: 300 EUR.*
  • Stromsparberatung in Verbindung mit der Vor-Ort-Energieberatung: 50 EUR.
  • Thermografische Untersuchungen in Verbindung mit der Vor-Ort-Energieberatung: 100 EUR.*
Separate Thermografiegutachten werden mit 150 EUR* bezuschusst.

* maximal 50% der Beratungskosten

Hausbesitzer erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Antragstellung erfolgt durch den Energieberater. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

 
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