Rechnungen stärker abesetzbar

Privathaushalte können seit dem 01.01.2009 doppelt so hohe Handwerker-Rechnungen wie bisher absetzen: 20 Prozent von bis zu 6000,- € pro Jahr. Maximal können also 1200,- € beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bisher waren es 600,- €. Damit das Finanzamt die Rechnungen anerkennt, muss jedoch der Posten "Lohnkosten" in der Rechnung ausgewiesen sein.

Damit der Steuerpflichtige die Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen kann, sind Rechnung und Zahlungsnachweis des Kreditinstituts beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen, auch mit Quittung, werden nicht anerkannt.

Bei der Rechnung sollte der Auftraggeber darauf achten, dass sie genau nach Lohn- und sonstigen Kosten aufgeschlüsselt ist. Am besten sollte die erforderliche Aufteilung der Rechnung bereits im Vorfeld mit dem Handwerksunternehmen vereinbart werden.

 
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