Rechnungen stärker abesetzbar

Privathaushalte können seit dem 01.01.2009 doppelt so hohe Handwerker-Rechnungen wie bisher absetzen: 20 Prozent von bis zu 6000,- € pro Jahr. Maximal können also 1200,- € beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bisher waren es 600,- €. Damit das Finanzamt die Rechnungen anerkennt, muss jedoch der Posten "Lohnkosten" in der Rechnung ausgewiesen sein.

 
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